Kirche im Nationalsozialismus

1933 gehörten 95 % der deutschen Bevölkerung der evangelischen oder katholischen Kirche an. 41 Millionen Protestant_innen und 21 Millionen Katholik_innen waren durch christliche Werte geprägt. Somit sahen sich die Kirchen als Mitgestalter der Gesellschaft auf der Basis christlicher Überzeugungen und hatten einen bedeutenden Einfluss.[1] Vor allem in der katholischen Kirche waren viele Kirchenmitglieder aktiv in die Gemeinde(-arbeit) eingebunden. Mit der Machtübernahme durch die Nationalsozialist_innen änderte sich die Stellung der Kirchen im deutschen Staat erheblich. Innerhalb der Kirchen gab es keinen einheitlichen Umgang mit den Nationalsozialist_innen und ihrer Ideologie, sondern eine Vielfalt an Reaktionen zwischen Kollaboration, Anpassung, Resistenz und offenem Widerstand.

Einstellung der Nationalsozialist_innen zur Kirche

In ihrem Parteiprogramm aus dem Jahr 1920 behauptete die NSDAP „den Standpunkt eines positiven Christentums“[2] zu vertreten. Diese vage Formulierung entsprach der Überlegung, die Gunst christlicher Wähler_innen aufrechtzuerhalten, sodass sich bei den Reichstagswahlen im Juli 1932 viele mit den Zielen der NSDAP identifizieren konnten.[3] Innerhalb der NSDAP war jedoch – auch durch Hitler geprägt – die Einstellung zur Kirche radikal: eine vollständige Trennung von Kirche und Staat stand als kurzfristiges Ziel im Vordergrund; langfristig sollte durch die Auflösung der Kirche ein christlicher Einfluss auf das „Deutsche Volk“ unterbunden werden. Stattdessen sollten christliche Traditionen und Vorstellungen durch nationalsozialistische verdrängt werden, sodass die nationalsozialistische Ideologie als politische Religion verstanden werden konnte[4]; der Führerkult entsprach einem Glauben an den Messias, das „Tausendjährige Reich“ nahm paradiesische Ausmaße an und die Feiertage des Kirchenjahres wurden durch neue Feste und Feiertage ersetzt.[5]

Einstellung der Kirchen zum Nationalsozialismus

Die Nationalsozialist_innen und die christlichen Kirchen waren im Bezug auf ihre Weltanschauung unvereinbar. Trotzdem erreichte die NSDAP bei protestantischen Wähler_innen eine größere Zustimmung. Diese unterschiedliche Bewertung des Nationalsozialismus durch Katholik_innen und Protestant_innen war geschichtlich bedingt.

Seit Luther gab es stets ein gefestigtes Bündnis zwischen den evangelischen Landesherren und den kirchlichen Institutionen. Im 19. Jahrhundert war die evangelische Kirche in der deutschen Monarchie gefestigt worden. In den Wirren des Ersten Weltkrieges und durch den Zusammenbruch des Kaiserreichs 1918 geriet das Bündnis von „Thron und Altar“ ins Wanken.[6] Die Weimarer Republik und der Versuch einer demokratischen Gesellschaft wurden als Ursache für Missstände abgelehnt und die Verantwortung dafür der Arbeiterbewegung und den Katholik_innen gegeben, die mit ihren Parteien SPD und Zentrum als sogenannte Weimarer Koalition an der Reichsregierung beteiligt waren. Zudem gab es innerhalb der evangelischen Kirche keine einheitliche Organisation und ein Nebeneinander von Lutheranern, Reformierten und Unierten. In diesem Zusammenhang erschien das Eintreten für eine geeinte „Deutsche Reichskirche“ und das Bekenntnis zu einem „positiven Christentum“ der Nationalsozialist_innen für Wähler_innen attraktiv.[7]

Im Gegensatz dazu standen katholische Wähler_innen den nationalsozialistischen Überzeugungen mit größerer Ablehnung und Skepsis gegenüber. Im Kaiserreich hatten katholische Kirche und katholische Parteien unter Reichskanzler Bismarck viele Einschränkungen in ihrer Autonomie erdulden müssen („Kulturkampf“), dabei wurde der innere Zusammenhalt zwischen der Kirche und ihren Organisationen gestärkt. Die katholische Kirche konnte sich 1933 auf einen großen Rückhalt durch den Vatikan und innerhalb der kirchlichen Vereine und Verbände, der katholischen Presse und dem politischen Katholizismus berufen und eine geschlossene Position vertreten: Eine Idee des „völkischen Nationalismus“ wurde abgelehnt, die Eigenständigkeit der Kirche sollte bewahrt werden und nicht in einem neuen System unter der Führung Hitlers aufgehen.[8] Gleichzeitig konnte man auch Parallelen zwischen Ansichten der Kirche und der Nationalsozialist_innen festmachen: beide lehnten den Kommunismus strikt ab, man trat für den Erhalt traditioneller Werte und gegen den „Sittenverfall“ ein und erhoffte sich in einer „Volksgemeinschaft“ das Ende des Klassenkampfes. Auch in einem traditionell tief verwurzelten Antijudaismus der christlichen Kirchen fanden sich Anknüpfungspunkte für die nationalsozialistische Propaganda.[9]

Die Kirchen nahmen nach der Machtübernahme durch Hitler und die Nationalsozialist_innen Anfang 1933 eine zum Teil ablehnende, aber vor allem abwartende Haltung ein. Man war bereit, die neue Regierung anzunehmen und der staatlichen Autorität zu gehorchen und erhoffte somit eine einvernehmliche Koexistenz, die sich jedoch bald als Illusion erwies.

Die Evangelische Kirche:

Die Deutschen Christen und die Bekennende Kirche

Innerhalb der evangelischen Kirche ließen sich zwei Tendenzen im Verhalten gegenüber den Nationalsozialist_innen unterscheiden. Bereits im Sommer 1932 gründeten sich die Deutschen Christen (DC), die sich auf das „Positive Christentum“ im Parteiprogramm der NSDAP bezogen und damit großen Zulauf gewannen. Ein Jahr nach ihrer Gründung erhielten sie bei den Bischofswahlen große Anteile. Zur besseren Kontrolle wurde von Seiten der Regierung die Bildung einer evangelischen Reichskirche vorangetrieben, in der im Juli 1933 die Landeskirchen zusammengeführt wurden. Im September wurde Ludwig Müller, ein Mitglied der NSDAP und der Deutschen Christen, zum Reichsbischof ernannt.[10] Damit war die kirchliche Unabhängigkeit in wenigen Monaten untergraben.

Als im Spätsommer 1933 der „Arierparagraph“ auch für kirchliche Bedienstete eingeführt wurde und Pfarrer_innen mit jüdischer Herkunft von ihrer Berufsausübung ausgeschlossen wurden, regte sich Widerstand in den Reihen der evangelischen Pfarrer_innen. Im September 1933 wurde der  Pfarrernotbund als Gegenbewegung zu den Deutschen Christen und der Reichskirche von dem Pfarrer Martin Niemöller gegründet. Schon im Januar 1934war ein Drittel der evangelischen Pfarrer_innen Mitglied des Pfarrernotbundes. In der Barmer Theologischen Erklärung sprachen sich die Pfarrer_innen des Notbundes gemeinsam gegen eine Infiltrierung des evangelischen Glaubens durch völkische und rassistische Überzeugungen der Nationalsozialist_innen aus und gründeten Bekenntnisgemeinden, die in der Bekennenden Kirche zusammengefasst wurden. Auch wenn die Bekennende Kirche keinen politischen Protest zum Ausdruck bringen wollte, wurde ein radikales Vorgehen gegen die Pfarrer_innen angesetzt. Die Einschüchterungsversuche bewirkten zum Teil die Anpassung an das Regime, auf der anderen Seite bestärkten sie auch einige Pfarrer_innen zu einer stärkeren Opposition.[11]

Der Begriff „Kirchenkampf“

Mit dem Begriff „Kirchenkampf“ wurde ab 1933/34 ursprünglich in der evangelischen Kirche die Gegensätze zwischen den „Deutschen Christen“ und der Bekennenden Kirche benannt. Bald wurde dieser Begriff jedoch umfassender gebraucht: er bezeichnete das Spannungsfeld zwischen dem Anspruch der Kirchen, das Evangelium unverfälscht zu verkündigen, und dem Anspruch der Nationalsozialist_innen, einen allumfassenden Einfluss auf das Leben und Denken der Deutschen zu erreichen. Lange hielten die Kirchen an der Vorstellung fest, dass sie nicht dem politischen Widerstand zugerechnet würden, wenn sie sich auf rein theologischer Ebene mit dem Nationalsozialismus auseinandersetzten. Die Nationalsozialist_innen verstanden aber jegliche Kritik als Aufbegehren gegen ihre Politik und verfolgten alle kirchlichen Vertreter_innen, die sich gegen die Diktatur wandten.

Die Katholische Kirche:

Reichskonkordat und Enzyklika

Im Zuge der „Gleichschaltung“ wollten die Nationalsozialist_innen direkt nach ihrer Machtübertragung möglichst viel Einfluss auf alle gesellschaftlichen Bereiche gewinnen. Dazu wurde die Abstimmung über das „Ermächtigungsgesetz“ vorangetrieben. Dieses sollte es ermöglichen, Gesetze ohne die Zustimmung des Reichstags, des Reichsrats und des Reichspräsidenten zu erlassen. Die katholischen Parteien Zentrum und die Bayerische Volkspartei (BVP) stimmten unter Aushandlung von Zusicherungen für die katholische Kirche, die in einem Reichskonkordat festgeschrieben werden sollten, dem Ermächtigungsgesetz zu.[12] Mit diesem Gesetz besiegelten die katholischen Parteien aber auch ihren eigenen Untergang; die Auflösung des Zentrums und der BVP folgten Anfang Juli 1933. Durch das gesetzmäßige Vorgehen war aber ein Anschein der Rechtmäßigkeit gewahrt.

Nur wenige Wochen später wurde zwischen dem Vatikan als Vertretung der römisch-katholischen Kirche und der nationalsozialistischen Regierung das Reichskonkordat abgeschlossen. In diesem Vertrag wurden den Gläubigen eine freie Religionsausübung und das Bekenntnis zur Religion zugesichert, darüber hinaus wurden die Institutionen der katholischen Kirche mit ihren Schulen, theologischen Fakultäten und wohltätigen Verbänden anerkannt. Die Kooperation des Vatikans mit der nationalsozialistischen Regierung beruhigte die katholische Bevölkerung.[13]

Im Alltag der dreißiger Jahre folgten jedoch schon bald direkte oder indirekte Eingriffe in kirchliche Bereiche durch den Staat. Das Verbot der gleichzeitigen Mitgliedschaft in kirchlichen und staatlichen Verbänden traf auch besonders Jugendliche, die in katholischen Vereinen organisiert waren. Zahlenmäßig waren 1933 die evangelischen und katholischen Jugendverbände mit 1,6 Millionen Mitgliedern der Hitlerjugend (HJ) mit nur 70.000 Mitgliedern weit überlegen. Der Aufstieg der HJ zu einer Massenorganisation wurde durch konsequente Diffamierung der christlichen Verbände bis zu einem Verbot und der Überführung aller Mitglieder in die HJ von Seiten des Staates betrieben. Auch wenn viele Maßnahmen der Parteistellen gegen die Kirchen ohne eine einheitliche planmäßige Ordnung erfolgten, schwächten sie die Opposition gegen die Nationalsozialist_innen.[14] In den Devisen- und Sittlichkeitsprozessen wurden 274 Geistliche des illegalen Geldtransfers und homosexueller Handlungen verdächtigt und auch verurteilt. Diese Prozesse dienten dabei der nationalsozialistischen Propaganda gegen die Kirche. [15]

Im November 1936 gab es ein Treffen von Hitler mit dem Münchner Erzbischof Kardinal von Faulhaber. Hitler erhoffte sich, die Eigenständigkeit der katholischen Kirche beenden und sie in eine Reichskirche überführen zu können, um so mehr Kontrolle und Druck auf die Geistlichen ausüben zu können. Faulhaber aber beharrte auf den kirchlichen Freiheiten und Rechten, die im Reichskonkordat zugesichert worden waren. Auch wenn diese Entscheidung kirchenintern kritisch diskutiert wurde, demonstrierte man nach außen Geschlossenheit.[16]

Im März 1937 meldete sich das Oberhaupt der katholischen Kirche zu Wort: Papst Pius XI. hatte sich bisher eher defensiv verhalten, um die Kirche zu schützen. Nun aber wurde eine Enzyklika (päpstliches Rundschreiben) „Mit brennender Sorge“ veröffentlicht. In dem Papier wurde offen die nationalsozialistische Kirchenpolitik angeprangert. Dieser direkten Konfrontation folgte eine unmittelbare Steigerung der Gewalt gegen den katholischen Klerus. Insgesamt wurden 417 deutsche Priester in Konzentrationslager gebracht, fast die Hälfte davon starb an den schlechten Bedingungen in den Lagern oder wurde von den Nationalsozialist_innen ermordet.[17]

Die Kirchen im Zweiten Weltkrieg

Ab 1937 lenkte Hitler seinen Fokus immer mehr auf die Außenpolitik des „Dritten Reiches“. Während die Kriegsvorbereitung Wirtschaft und Politik in Anspruch nahmen, versuchte man im innenpolitischen Bereich Unruhe zu vermeiden und Auseinandersetzungen mit den Kirchen auf eine Zeit nach dem Krieg zu verschieben. Durch eine „Politik der Nadelstiche“, ein gezieltes Vorgehen auf lokaler Ebene gegen christliche Oppositionelle und Querdenker_innen durch die Parteistellen, versuchte man, die kirchlichen Institutionen zu kontrollieren und ihren Einfluss zurückzudrängen.[18]

Sowohl bei Erlass der „Nürnberger Gesetze“ 1935, mit denen jüdischen Bürger_innen geringere Rechte zugesprochen wurden, als auch bei der „Reichspogromnacht“ 1938, bei der Synagogen, jüdische Geschäfte und Häuser zerstört und jüdische Bürger_innen verfolgt, inhaftiert oder ermordet wurden, sowie angesichts der Deportationen im Zweiten Weltkrieg erfolgte seitens der Kirchen kein öffentlicher Protest und keine Solidarisierung mit der jüdischen Bevölkerung. Stattdessen versuchte man, dass Fortbestehen der eigenen Institutionen und eigene Interessen zu sichern. Bei Kriegsausbruch wurde auch von den Kirchen das „Gebot nationaler Geschlossenheit“ ausgegeben, dem die einzelne Meinung unterzuordnen sei.[19] Einige Geistliche predigten gegen das Unrecht, wie der katholische Bischof von Münster Graf von Galen, der 1941 Protestpredigten gegen Euthanasie verfasste. Andere gingen in den Kreis aktiver Widerstandskämpfer_innen. Beispielhaft ist der evangelische Pfarrer Dietrich Bonhoeffer anzuführen, der von den Nationalsozialist_innen verhaftet und kurz vor Kriegsende (9. April 1945) im Konzentrationslager Flossenbürg hingerichtet wurde.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges folgte im August 1945 ein Schuldbekenntnis von Seiten der katholischen Kirche und im Oktober das Stuttgarter Schuldbekenntnis des Rats der evangelischen Kirche. In der katholischen Kirche herrschte die übereinstimmende Meinung, dass Katholik_innen im Zentrum des Widerstandes gegen das NS-Regime agiert hätten. Unterstützung und Täterschaft in der NS-Zeit wurden, wenn überhaupt, lediglich der Verantwortung einzelner Gläubiger, nicht jedoch der gesamten Institution Kirche und den Bischöfen zugeschrieben. In dem Hirtenbrief der katholischen Bischöfe vom 23. August 1945 wurde an die Verantwortlichkeit der Einzelnen verwiesen, jedoch keine institutionellen Verfehlungen oder Versäumnisse anerkannt.[20] Eine weitere Stellungnahme erfolgte 1979, in der Loyalität und Gehorsam der kirchlichen Institution zum Staat betont wurde und die Entscheidung zwischen Ablehnung der NS-Ideologie und der uneingeschränkten Staatstreue in die Verantwortlichkeit der einzelnen Gläubigen gestellt wurde.[21] Das von der Ratstagung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) verfasste Stuttgarter Schuldbekenntnis verwies deutlicher auf die eigene Schuld und Versäumnisse, wurde aber durch die vorherrschende Verdrängung der Schuld in der Bevölkerung nicht angenommen. In einem Wort „zum politischen Weg unseres Volkes“ wurde 1947 direkter und umfassender die Schuld erkannt und benannt. Jedoch wurde auch diese Erklärung nicht nur begrüßt, sondern auch infrage gestellt. Auch in der evangelischen Kirche wurde eine systematische Entnazifizierung der Kirchenvertreter_innen nicht durchgeführt.[22] Erst in der Retrospektive und nach dem Ausscheiden der persönlich Beteiligten konnte und kann nach und nach die Schuld und das Versäumnis der Kirchen in der Zeit des Nationalsozialismus eingestanden werden.



[1] vgl. Gatz, Erwin: Die katholische Kirche in Deutschland im 20. Jahrhundert. Mit einem Beitrag von Karl-Joseph Hummel. Freiburg, Basel, Wien 2009, S. 95.
[2]vgl. Parteiprogramm der NSDAP von 1920 (25-Punkte-Programm), Punkt 24: „Wir fordern die Freiheit aller religiösen Bekenntnisse im Staat, soweit sie nicht dessen Bestand gefährden oder gegen das Sittlichkeits- und Moralgefühl der germanischen Rasse verstoßen. Die Partei als solche vertritt den Standpunkt eines positiven Christentums, ohne sich konfessionell an ein bestimmtes Bekenntnis zu binden. Sie bekämpft den jüdisch-materialistischen Geist in und außer uns und ist überzeugt, daß eine dauernde Genesung unseres Volkes nur erfolgen kann von innen heraus auf der Grundlage: Gemeinnutz vor Eigennutz.“ 
    Quelle: http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/nsdap25/ , Stand: 22.05.2014, 09:46 h
[3] vgl. Gatz 2009, S.96; vgl. Hummel, Karl-Joseph: Deutsche Geschichte 1933 – 1945. München 1998, S. 29.
[4] vgl. Gatz 2009, S.100.
[5] vgl. Brechtken, Magnus: Die nationalsozialistische Herrschaft 1933 – 1939. Darmstadt 2004, S. 71.
[6]vgl. Morris, Jeremy: Das Christentum im 20. Jahrhundert: Kirche zwischen Politik und Gesellschaft. Stuttgart 2008, S.102.
[7]vgl. Hummel 1998, S. 183f.
[8] vgl. ebd., S.184f.
[9]vgl. Hummel 1998, S.196; Gatz 2009, S.106.
[10]vgl. Morris 2008, S.104; vgl. Hummel 1998, S.49f.
[11] vgl. Hummel 1998, S.186f.
[12] vgl. Gatz 2009, S.98ff; vgl. Hummel 1998, S.40f.
[13]vgl. Morris 2008, S. 59.
[14] vgl. Hummel 1998, S.189.
[15] vgl. Gatz 2009, S.101f.; vgl. Hummel 1998, S.190f.
[16]vgl. Gatz 2009, S.103.
[17]vgl. Hummel 1998, S.193f.; Gatz 2009, S. 104.
[18]vgl. Hummel 1998, S.194, 229; Gatz 2009, S.105; 
[19]vgl. Gatz 2009, S.107f.
[20]vgl. Denzler, Georg; Fabricius, Volker: Christen und Nationalsozialisten. Darstellungen und Dokumente. Frankfurt  am Main 1993, S. 219ff.
[21]vgl. ebd., S.222ff.
[22]vgl. ebd., S.227-230.

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